Impressum
Kanzlei Dr. Plewa & Dr. Schliecker
Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes
Ludwig-Erhard-Straße 4
76726 Germersheim
Kanzleiinhaber: Dr. Dietrich Plewa und Dr. Christian Schliecker
Zuständige Aufsichtsbehörde / zuständige Kammer:
Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Landauer Str. 17, 66482 Zweibrücken www.rak-zw.de
Berufsbezeichnung und Zulassung:
Dr. Dietrich Plewa und Dr. Christian Schliecker sind als Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen und Mitglieder der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken.
Die Rechtsanwälte sind zugelassen beim Amtsgericht Germersheim, Landgericht Landau und Oberlandesgericht Zweibrücken. Unabhängig von dieser Zulassung sind die Rechtsanwälte bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie bei allen anderen Gerichtszweigen in Deutschland, wie Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgerichte, den Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten, auftretungsberechtigt.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE148497290
Angebotene Dienstleistungen:
Rechtsberatung, Prozessführung und Vertretung in Rechtsstreiten, Vertragsgestaltungen und andere anwaltliche Dienstleistungen gemäß BRAO.
Anwendbares Recht:
Dienst- und Beratungsleistungen werden auf der Grundlage der Anwendung des jeweils geltenden Rechtes der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
Hinweis zum Urheberrecht:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche auf dieser Homepage veröffentlichte Texte und Fotos urheberrechtlich geschützt sind. Diese Urheberrechte und verwandte Schutzrechte stehen nur den Rechtsanwälten Dr. Plewa & Dr. Schliecker, Ludwig-Erhard-Str. 4, 76726 Germersheim, zu. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Texte und Fotos ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Rechtsanwälte Dr. Plewa & Dr. Schliecker bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe im Sinne von § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße können gerichtlich verfolgt werden.
Vermögenshaftpflichtversicherung:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf
- Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug,
- Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
- Tätigkeiten vor außereuropäischen Gerichten.
Bei Inanspruchnahme der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten besteht die Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung nur in Höhe der Mindestpflichtversicherungs-summe von 250.000,00 €.
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